Zusammenarbeit mit Stiftungen FAR und VRM

VRM Gebäudehülle und Maler-Gipser

Die Alvoso Pensionskasse ist mit dem VRM (Vorruhestandsmodell) für das Gebäudehüllengewerbe und das Schweizerische Maler- und Gipsergewerbe eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingegangen. Ziel ist es, Versicherte bei Anschlüssen der Alvoso Pensionskasse, welche über das VRM eine teilweise oder vollständige Überbrückungsrente erhalten, innerhalb des bestehenden Vorsorgeplans richtig und koordiniert weiter zu versichern.

Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Erfüllung der BVG-Sparversicherung für Überbrückungsrentner. Diese Sparbeiträge werden vom VRM direkt an die Alvoso Pensionskasse überwiesen zur Gutschrift auf das Sparkonto des Überbrückungsrentners.

Bezüger einer Überbrückungsrente vom VRM, welche aus einer Reduktion ihres Beschäftigungsgrades resultiert, verbleiben mit einem entsprechend reduzierten Lohn im bisherigen Vorsorgeplan der Alvoso Pensionskasse.

Stiftung für flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)

Die Alvoso Pensionskasse ist mit der Stiftung für flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingegangen.

Die Stiftung FAR bezweckt die Durchführung des zwischen den Stifterverbänden gesamtarbeitsvertraglich vereinbarten freiwilligen Altersrücktritts für Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe («GAV FAR»). Sie richtet Leistungen aus, um die finanziellen Folgen eines Altersrücktritts vor Erreichung des ordentlichen Rentenalters abzufedern.

Die Stiftung FAR leistet innerhalb ihrer Reglementarien einen (teilweisen) Ersatz von Altersgutschriften BVG. Diese Leistungen werden als «ERSATZGUTSCHRIFTEN» bezeichnet.

Sind anspruchsberechtigte Personen bei der Sammelstiftung im Rahmen einer Einzelmitgliedschaft «Flexibler Altersrücktritt (FAR)» versichert, werden diese ERSATZGUTSCHRIFTEN an die Alvoso Pensionskasse geleistet, welche die ERSATZGUTSCHRIFTEN dem Altersguthaben der versicherten Person gutschreibt.

Alvoso tritt der Ethos Stiftung und dem Ethos Engagement Pool Schweiz bei

Das oberste Ziel der beruflichen Vorsorge besteht darin, den Versicherten und/oder Hinterbliebenen im Fall von Alter, Invalidität oder Tod die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung (zusammen mit der AHV/IV) in angemessener Weise zu erlauben. (Art. 1 BVG) Auch vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels der letzten Jahre hin zu einer allgemein nachhaltigeren (im Volksmund oft als «grüneren») Anlagepolitik von Vorsorgeeinrichtungen, darf der Stiftungsrat als oberstes, verantwortliches Organ dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren.

Bereits seit dem Jahr 2016 lässt sich der Stiftungsrat der Alvoso Pensionskasse durch die jeweiligen Vermögensverwalter in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Vermögensanlagen informieren. Der Anteil nachhaltiger Anlagen ist dabei bis ins Jahr 2019 kontinuierlich gestiegen. Nach einer Verschnaufpause, bedingt durch den neuen Auftritt und die neue Ausrichtung der Stiftung, wurden in den vergangenen Monaten gleich mehrere Schritte hin zu einer nachhaltigeren Vermögensanlage unternommen.

Nachhaltigkeit, oder Neudeutsch ESG hat viel Facetten. Im Rahmen der Anlagetätigkeit versteht man darunter beispielsweise das Vermeiden von Umweltschäden durch Investition in ökologisch agierende Unternehmen (Aspekt Umwelt), die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen (Aspekt Unternehmensführung) oder die Berücksichtigung zeitgemässer Arbeitsbedingungen (Aspekt Soziales).

Sich verantwortlich engagieren

Eine mögliche Form positiv auf Unternehmen einzuwirken ist das Engagement. Vorsorgeeinrichtungen schliessen sich dazu in Organisationen zusammen, um gemeinsam positiven Einfluss auszuüben. Alvoso hat sich zu diesem Zweck der Schweizer Stiftung Ethos angeschlossen und ist dem Ethos Engagement Pool Schweiz beigetreten.

Verantwortlich Anlegen

Neben dem Engagement hat Alvoso die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Auswahl von Anlageinstrumenten überprüft. Dabei ist sie zum Schluss gekommen, dass insbesondere bei ausländischen Investments ESG-Indizes in den vergangenen Jahren eine Überperformance gegenüber ihren konventionellen Pendants erwirtschaften konnten. Aus diesem Grund ist bei Alvoso im ersten Quartal 2022 die Umstellung auf ESG-Vergleichsindizes und -produkte in den Kategorien Aktien Welt sowie Firmenanleihen Welt erfolgt, nachdem bisher bereits in der Kategorie Aktien Schwellenländer nach ESG-Vorgaben investiert wurde. Nach dieser Umstellung weisst das Anlageuniversum der Alvoso Pensionskasse nun einen ESG-Anteil von über 90 Prozent aus.

Verantwortlich begleiten

Eine Umstellung allein reicht für Alvoso nicht aus. In den kommenden Monaten und Jahren gilt es, die Umstellung laufend zu überwachen. Denn oberstes Ziel ist und bleibt die Erwirtschaftung einer langfristigen angemessenen Rendite. Dies ist praktisch umgesetzte Nachhaltigkeit für unsere Destinatäre!

Alvoso Pensionierungsanlass vom 5.04.2022

Alvoso mit neuer Veranstaltungsreihe und erstem Pensionierungsanlass

„W“ wie „Wissen“ symbolisiert eine neue Themenreihe der Alvoso Pensionskasse. Im Fokus steht die Vermittlung von Wissen und Aufklärung rund um das Thema der beruflichen Vorsorge. Ein erster Event zur neuen Serie fand am Dienstag, 5. April 2022 statt.

Der Einladung zur Informationsveranstaltung rund um die Pensionierungsplanung folgten rund 40 Teilnehmende. Ein klares Zeichen, dass das Bedürfnis nach Information und Aufklärung rund um die eigene Pensionierung gross ist.

Thomas Schmidiger, Geschäftsführer der Alvoso Pensionskasse, führte informativ und praxisnah durch den gut organisierten Anlass. Oder wie es einer der Teilnehmer ausdrückte: „Ich habe in meinem Beruf tagtäglich mit der BVG Thematik zu tun, aber Herr Schmidiger und Herr Ryf haben wirklich einen super Job gemacht. Einfach genial. Auch die Unterlagen sind professionell und einfach erstellt, um damit zu arbeiten“.

Die fast nicht enden wollende Fragerunde, die sich bis weit in den Apéro hineinzog, zeigt, dass die Alvoso mit dieser Veranstaltung den Nerv der Zeit getroffen hat.

Im Gespräch mit Thomas Schmidiger erhalten wir tieferen Einblick über das weitere Vorgehen mit der Themenreihe „W“;

Der Pensionierungsanlass vom 5. April 2022 war der erste Anlass in einer neuen Reihe, genannt «Wissen». Warum wurde diese neue «Serie» gestartet und was hat sie zum Ziel?

Thomas Schmidiger: Verschiedene Umfragen zur beruflichen Vorsorge zeigen regelmässig, dass der Wissenstand rund um Pensionskassen im Allgemeinen, aber auch um die individuelle Situation ausbaufähig ist. Dies hat uns bei Alvoso auf mehreren Ebenen bewogen, zur Wissensbildung beizutragen. Oberstes Ziel ist dabei der Aufbau von Wissen bei unseren Versicherten. In zweiter Linie möchten wir natürlich den Kreis gerne etwas weiter auf potenzielle Kunden der Alvoso Pensionskasse erweitern.

Wie geht es weiter, sind weitere Pensionierungsanlässe wie der heutige geplant und welche Art (Informations-) Veranstaltungen sind unter dem neuen Label «Wissen» angedacht?

TS: Der Pensionierungsanlass vom 5. April 2022 war quasi unser «Versuchsballon». Wir möchten diesen inhaltlich sicher wiederholen. Aktuell sind wir daran, weitere Themenbereiche zu definieren, welche wir zusätzlich in unser Angebot aufnehmen können.

Wie beurteilen Sie den Anlass, war das Interesse, resp. Bedürfnis gross?

TS: Die fast 40 Anmeldungen für den Pensionierungsanlass vom 5. April 2022 haben uns positiv überrascht. Wir hatten keine konkrete Erwartungshaltung. Die vielen Teilnehmenden haben uns aber in der Annahme bestätigt, dass die persönliche Pensionierungssituation viele Fragen aufwirft.

Pensionierungsanlässe sind für die Beteiligten, resp. Besucher immer ein Bewusst- werden mit der eigenen, bevorstehenden Pensionierung. Ist das ein schwieriger Umstand – und wie begegnet man dem?

TS: Oft ist es eher das Ungewisse oder die Unsicherheit, welche möglicherweise Unbehagen bei den Betroffenen schafft. Durch eine erste Information kann man hier Sicherheit vermitteln. Weiter hilft es zu erfahren, dass jede Situation individuell betrachtet werden muss und viele Facetten berücksichtigt werden müssen. Bei einem Anlass mit 40 Teilnehmenden hilft zusätzlich die Feststellung, dass es viele andere Versicherte gibt, welche ähnliche Fragestellungen haben. Gerade im abschliessenden, persönlichen Kontakt können dann erste Fragen beantwortet und erste Tipps für die nächsten Schritte weitergegeben werden.

Was sind die am häufigsten gestellten Fragen?

TS: Viele Versicherte interessiert, wie sie den persönlichen Rücktritt gestalten können. Dies betrifft Fragen zum Zeitpunkt, zur Art des Leistungsbezugs (Rente oder Kapital) oder zur Möglichkeit der Teilpensionierung. Daran anknüpfend werden oft Fragen zu einer möglichen Vorsorgelücke und zur individuellen Einkaufsmöglichkeit gestellt.

Was sind die häufigsten Irrtümer, resp. welche Bedürfnisse «rechtfertigen» einen solchen Anlass?

TS: Bei der AHV-Rente ist es der Irrtum, dass diese im Pensionsalter automatisch ausbezahlt wird. Dabei muss man sich mehrere Monate vor Bezugsbeginn bei der Ausgleichskasse für den Bezug anmelden. Weitere Irrtümer betreffen die vermutete Höhe der Altersleistung aus AHV und/oder Pensionskasse. Je nach Einkommen werden nach der Pensionierung nur noch zwischen 30 und 60 Prozent des Erwerbseinkommens abgedeckt. Die persönliche Ergänzung der Altersleistung ist daher zentral. Auch die Erwartung, dass die Steuerlast nach der Pensionierung massgeblich sinkt, ist oft ein Trugschluss. Durch den Wegfall von Auslagen im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit (Sozialversicherungsabzüge auf dem Lohn, Tickets für den ÖV, resp. Autokosten, auswärtiges Essen, Arbeitskleider etc.) können nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit reduziert sich das steuerbare Nettoeinkommen oft weniger stark als erwartet.