20.4.2022

Zusammenarbeit mit Stiftungen FAR und VRM

VRM Gebäudehülle und Maler-Gipser

Die Alvoso Pensionskasse ist mit dem VRM (Vorruhestandsmodell) für das Gebäudehüllengewerbe und das Schweizerische Maler- und Gipsergewerbe eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingegangen. Ziel ist es, Versicherte bei Anschlüssen der Alvoso Pensionskasse, welche über das VRM eine teilweise oder vollständige Überbrückungsrente erhalten, innerhalb des bestehenden Vorsorgeplans richtig und koordiniert weiter zu versichern.

Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Erfüllung der BVG-Sparversicherung für Überbrückungsrentner. Diese Sparbeiträge werden vom VRM direkt an die Alvoso Pensionskasse überwiesen zur Gutschrift auf das Sparkonto des Überbrückungsrentners.

Bezüger einer Überbrückungsrente vom VRM, welche aus einer Reduktion ihres Beschäftigungsgrades resultiert, verbleiben mit einem entsprechend reduzierten Lohn im bisherigen Vorsorgeplan der Alvoso Pensionskasse.

Stiftung für flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)

Die Alvoso Pensionskasse ist mit der Stiftung für flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingegangen.

Die Stiftung FAR bezweckt die Durchführung des zwischen den Stifterverbänden gesamtarbeitsvertraglich vereinbarten freiwilligen Altersrücktritts für Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe («GAV FAR»). Sie richtet Leistungen aus, um die finanziellen Folgen eines Altersrücktritts vor Erreichung des ordentlichen Rentenalters abzufedern.

Die Stiftung FAR leistet innerhalb ihrer Reglementarien einen (teilweisen) Ersatz von Altersgutschriften BVG. Diese Leistungen werden als «ERSATZGUTSCHRIFTEN» bezeichnet.

Sind anspruchsberechtigte Personen bei der Sammelstiftung im Rahmen einer Einzelmitgliedschaft «Flexibler Altersrücktritt (FAR)» versichert, werden diese ERSATZGUTSCHRIFTEN an die Alvoso Pensionskasse geleistet, welche die ERSATZGUTSCHRIFTEN dem Altersguthaben der versicherten Person gutschreibt.