11.8.2020

Welche Summe kann ich für den Kauf eines Wohneigentums beziehen?

Jeder aktive Versicherte (keine Rentner), welcher über ein Altersguthaben von mindestens CHF 20’000 verfügt und in den letzten 3 Jahren keine Einkäufe getätigt hat, kann bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Altersrücktritt einen Vorbezug tätigen.

Vorbezüge sind im Abstand von mindestens 5 Jahren möglich.

Für Versicherte ab Alter 50 entspricht das verfügbare Kapital für den Vorbezug der Freizügigkeitsleistung mit Alter 50 oder die Hälfte der zum Zeitpunkt des Vorbezugs vorhandenen Freizügigkeitsleistung, falls diese höher ist.