30.5.2022

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 5 Monate unterzeichnet. Bin ich auch in der Pensionskasse versichert?

Ja. Um zumindest gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert zu sein, muss gemäss Gesetz der 1. Januar des Jahres, in dem ein Arbeitnehmender das 17. Lebensjahr erreicht, zurückgelegt sein. Das Altersparen beginnt erst am 1. Januar nach Erreichen des 24. Lebensjahres. Abgesehen vom Alter ist das BVG eine obligatorische Versicherung, der alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis das länger als drei Monate dauert (oder länger geplant ist) beitreten müssen. Dies ab einem Brutto-Jahreslohn von mehr als CHF 21’510 (Stand: 2022). Unregelmässige Zulagen wie Überstundenentschädigungen sind nicht darin enthalten.