30.5.2022

Ich arbeite 30 Prozent, bin aber nicht BVG versichert. Wieso?

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sieht für die obligatorische Versicherung gewisse Grenzwerte vor. Dieser beträgt etwa für die sogenannte Eintrittsschwelle 21 510 Franken. Erst ab diesem Jahreseinkommen ist man obligatorisch im BVG versichert. Ebenfalls keine obligatorische Versicherung ist vorgeschrieben, wenn ein Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird und weniger als drei Monate dauert.
Viele Arbeitgeber schöpfen jedoch über-obligatorische Versicherungsmöglichkeiten aus und versichern ihre Mitarbeitenden bereits ab einer tieferen Eintrittsschwelle oder mit reduziertem Koordinationsabzug. Dies wirkt sich positiv auf die späteren Rentenleistungen aus.