Aktuell
14.9.2022
Wie kann ich überprüfen, ob mein Arbeitgeber meine Sozialversicherungsabzüge überweist?
Unter den Sozialversicherungen werden die AHV (inkl. IV/EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversicherung (UVG) und die berufliche Vorsorge (BVG) zusammengefasst. Unter Umständen hat der Arbeitgeber zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung (KTG) abgeschlossen. Prämien werden oft von Gesetzes wegen hälftig zwischen Arbeitgeber und -nehmer geteilt. Anders sieht das UVG eine Aufteilung zwischen Berufsunfall (Arbeitgeber) und Nicht-Berufsunfall (Arbeitnehmer) vor.
Die Beitragszahlung der AHV lässt sich mittels Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug, alle 5 Jahre kostenlos) über die zuständige Ausgleichskasse überprüfen.
Beim BVG schafft die Regelung Sicherheit, dass die Pensionskasse ab 90 Tagen Zahlungsausstand des Arbeitgebers sowohl die betriebliche Vorsorgekommission wie auch die kantonale Aufsicht informieren müssen.
Bei den weiteren Versicherungen bleibt nur der Kontakt zur Personalabteilung und in letzter Instanz zur Versicherung selbst.