Wie kann ich überprüfen, ob mein Arbeitgeber meine Sozialversicherungsabzüge überweist?

Unter den Sozialversicherungen werden die AHV (inkl. IV/EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversicherung (UVG) und die berufliche Vorsorge (BVG) zusammengefasst. Unter Umständen hat der Arbeitgeber zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung (KTG) abgeschlossen. Prämien werden oft von Gesetzes wegen hälftig zwischen Arbeitgeber und -nehmer geteilt. Anders sieht das UVG eine Aufteilung zwischen Berufsunfall (Arbeitgeber) und Nicht-Berufsunfall (Arbeitnehmer) vor.

Die Beitragszahlung der AHV lässt sich mittels Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug, alle 5 Jahre kostenlos) über die zuständige Ausgleichskasse überprüfen.

Beim BVG schafft die Regelung Sicherheit, dass die Pensionskasse ab 90 Tagen Zahlungsausstand des Arbeitgebers sowohl die betriebliche Vorsorgekommission wie auch die kantonale Aufsicht informieren müssen.

Bei den weiteren Versicherungen bleibt nur der Kontakt zur Personalabteilung und in letzter Instanz zur Versicherung selbst.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 5 Monate unterzeichnet. Bin ich auch in der Pensionskasse versichert?

Ja. Um zumindest gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert zu sein, muss gemäss Gesetz der 1. Januar des Jahres, in dem ein Arbeitnehmender das 17. Lebensjahr erreicht, zurückgelegt sein. Das Altersparen beginnt erst am 1. Januar nach Erreichen des 24. Lebensjahres. Abgesehen vom Alter ist das BVG eine obligatorische Versicherung, der alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis das länger als drei Monate dauert (oder länger geplant ist) beitreten müssen. Dies ab einem Brutto-Jahreslohn von mehr als CHF 21’510 (Stand: 2022). Unregelmässige Zulagen wie Überstundenentschädigungen sind nicht darin enthalten.

Per Januar ist mein PK-Abzug höher geworden. Wieso?

In der beruflichen Vorsorge (BVG) werden zwei Arten von Beiträgen bezahlt: Sparbeiträge für das Alterssparen und Risikobeiträge für die Versicherung von Invalidität und Tod. Bei den Sparbeiträgen sieht das Gesetz je nach Alterskategorie unterschiedliche Beitragssätze vor. Ausserdem gilt im BVG-Bereich jeweils die Regelung, dass bereits ab dem 1. Januar eines Jahres, in welchem das entsprechende Altersjahr erreicht wird, die Beiträge angepasst werden. Bei den Risikobeiträgen ist die Pensionskasse freier in der Gestaltung. Auch hier steigen die Beiträge jedoch oft mit zunehmendem Alter. Ein Blick auf Ihren persönlichen Vorsorgeausweis kann hier Klarheit schaffen.

Ich arbeite 30 Prozent, bin aber nicht BVG versichert. Wieso?

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sieht für die obligatorische Versicherung gewisse Grenzwerte vor. Dieser beträgt etwa für die sogenannte Eintrittsschwelle 21 510 Franken. Erst ab diesem Jahreseinkommen ist man obligatorisch im BVG versichert. Ebenfalls keine obligatorische Versicherung ist vorgeschrieben, wenn ein Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird und weniger als drei Monate dauert.
Viele Arbeitgeber schöpfen jedoch über-obligatorische Versicherungsmöglichkeiten aus und versichern ihre Mitarbeitenden bereits ab einer tieferen Eintrittsschwelle oder mit reduziertem Koordinationsabzug. Dies wirkt sich positiv auf die späteren Rentenleistungen aus.