Die Begünstigten einer Todesfallleistung sind in der Begünstigten Ordnung genannt. Die Begünstigten Ordnung in der beruflichen Vorsorge ist unabhängig vom Erbrecht (ZGB). Ein Testament, worin eine allfällige Kapitalaufteilung niedergeschrieben wurde, kommt in der Beruflichen Vorsorge nicht zur Anwendung und hat keine Gültigkeit.