Vor Beginn eines unbezahlten Urlaubs stehen Ihnen verschiedene Varianten zur Verfügung, wie Sie den Versicherungsschutz bei der Alvoso Pensionskasse aufrechterhalten können. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Weiterführung bisheriger Versicherungsschutz
- Weiterführung bisherige Risikoversicherung
- Sistierung der Versicherung
Erfahren Sie mehr…
Eine versicherte Person, die ab dem 55. Altersjahre ihre Stelle verliert, kann bei Alvoso versichert bleiben. Sie hat die gleichen Rechte wie die anderen Versicherten (Verzinsung, Umwandlungssatz, Rente). Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.
Erfahren Sie mehr…
Der Arbeitgeber legt zusammen mit den Vertretern der Arbeitnehmern fest, welcher Teil des Lohnes in der beruflichen Vorsorge versichert wird. Der versicherte Lohn ist im individuellen Vorsorgeausweis für jeden Versicherten ersichtlich.
Grundsätzlich wird während der Erwerbstätigkeit das Sparkapital für eine spätere Rente angespart. Dieses Sparkapital wird zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine Rente umgewandelt. Dabei kommt der Umwandlungssatz zur Anwendung. Sie finden ihre voraussichtliche Jahresrente auf ihrem Vorsorgeausweis.
Neben der Altersrente sind Invalidität und Tod mitversichert. Auch diese individuellen Leistungen finden sie auf ihrem Vorsorgeausweis.